In Kraft getreten am 01. Oktober 2020
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit 2/3 Mehrheit ersetzt oder geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahr. Beim Inkrafttreten verlieren ältere Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
(1) Die festgesetzten Beträge werden im ersten Monat des jeweiligen Geschäftsjahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(2) Der festgesetzte Beitrag wird von Personen, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Verein eintreten, im selbigen Geschäftsjahr erhoben.
(3) Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
(1) Der Jahresbeitrag beträgt 25 Euro für ordentliche Mitglieder.
(2) Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 25 Euro. Sie können für sich selbst einen höheren Beitrag festlegen.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
(4) Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. des ersten Monats eines jeden Geschäftsjahres auf das Beitragskonto des Vereins.
(5) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben werden die entstandenen Gebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
Campus Landshut e.V.
Sparkasse Landshut
DE74 7435 0000 0020 4575 45
Diese Beitragsordnung tritt zum 01. Oktober 2020 in Kraft.